§1. Generelles
§1.1 Die aktuelle Version der AGB ist bei Vertragsschließung gültig.
§1.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, sind alle weiteren Bestimmungen hiervon unberührt.
§1.3 Falls eine Anpassung dieser AGB erforderlich ist, so erfolgt diese mit einer Frist von 4 Wochen nach Ankündigung. Eine eventuelle Anpassung berührt bestehende Verträge nicht, ausgenommen sollte dies explizit angezeigt werden und im Vertragsverhältnis unzumutbar sein.
§1.4 Gerichtsstand ist 63225 Langen, Deutschland.
§2 Vertragliches
§2.1 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Alle Konditionen sind zu diesem Zweck in Netto angegeben und verstehen sich zzgl. geltender Steuer.
§2.2 Mit Bestellung einer Dienstleistung (auch bekannt als Service), schließt der Kunde einen verbindlichen Vertrag über diese mit der Tornado Datacenter GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Str. 25, 63225 Langen (nachfolgend Tornado Datacenter).
§2.3 Tornado Datacenter ist berechtigt, Bestellungen ohne nähere Gründe abzulehnen. Ein Anrecht auf zubuchbare Dienstleistungen für ein bestehendes Vertragsverhältnis besteht grundsätzlich nicht.
§2.4 Die Kündigung eines Vertrages bedarf den ausdrücklichen Wunsch dieser. Eine Kündigung kann entweder formell innerhalb unseres Kundenbereiches erfolgen - oder - postalisch an Tornado Datacenter GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Str. 25, 63225 Langen.
§2.5 Tornado Datacenter behält sich eine jährliche Anpassung der vereinbarten Konditionen bis maximal 15% vor. Eine höhere Anpassung ist lediglich auf Basis des Verbrauchpreis Index (VPI) zulässig, sofern dieser 15% überschreitet. Sollte eine Anpassung erforderlich sein, wird diese min. 4 Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Ein Sonderkündigungsrecht ist ausgeschlossen.
§3 Leistungserbringung
§3.1 Tornado Datacenter erfüllt die Leistungserbringung im Rahmen des geschlossenen Vertrages. Eine abweichende Leistungserbringung ist lediglich in Form einer besseren Leistung (bspw. höhere Leistungsdichte im Colocation Rack) möglich. Zusätzliche Leistungen sind Bestandteil eines neuen Vertrages - oder - eine Erweiterung des bestehenden Vertragsverhältnisses.
§3.2 Der Kunde ist für den vertragsgemäßen Betrieb eingebrachter Hardware selbst verantwortlich. Dies umfasst vor allem Wartung, den Austausch bei Defekt, die Sicherstellung geltender Konformatitätsanforderungen, wie auch grundsätzlich die Vereinbarkeit mit geltendem deutschen und europäischen Recht. Eine Nichteinhaltung, erlaubt Tornado Datacenter die Forderung auf unverzügliche Einstellung des vertragswidrigen Verhaltens, bei grober Pflichtverletzung oder Missachtung gesetzlicher Regelungen ohne hinreichende Besserung, die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses.
§4 Infrastruktur
§4.1 Die Verfügbarkeit der Rechenzentrumsinfrastruktur - dies schließt deren Stromversorgung, Klimatisierung und Darkfiber Connectivity ein - wird kontinuierlich auf deren Betriebsparameter überwacht. Dies sieht wie folgt vor:
- Zulufttemperatur von 18-27°C
- Luftfeuchtigkeit der Zuluft von 30-70%
- USV gestützte Spannungsversorgung mit 230V Wechselspannung bei 50 Hz mit ±0,2 Hz bzw. 10V Toleranz
- Netzersatzanlage mit maximal 72 Stunden Autonomizeit, nachbetankbar im laufenden Betrieb (SLA gesichert)
- Netzwerkanbindung (ausschließlich Layer2 Transport, IP-Transit) mittels mindestens n+1 Darkfiber Connectivity
Bei Buchung einer DWDM Wellenlänge oder Darkfiber, erfolgt die Übergabe lediglich auf einer Route. Die Schaffung von Redundanzen obliegt dem Kunden durch Betrieb einer seperaten Wellenlänge bzw. Darkfiber in Verbindung mit divergenter Routenführung.
Eine Unter-/Überschreitung der oben definierten Werte, ist zu maximal 30 Minuten zulässig, eine Verletzung anwendbarer SLA und v.a. §4.2 ist in diesem Zeitraum nicht gegeben.
§4.2 Die Verfügbarkeit jedweder Services wird mit 99,99% im Jahresmittel garantiert. Dies schließt höhere Gewalt oder externe Eingriffe außerhalb des Einflussbereiches von Tornado Datacenter aus. Eine Unterschreitung dessen wird anhand geschlossener SLA erstattet, grundsätzlich gilt jedoch: Eine Unterschreitung wird mit 10% der monatlichen Miete (ausgenommen Verbrauchsabrechnungen wie Strom und Traffic) vergütet. Zur Vergütung bedarf es der Anzeige betrefflicher Ansprüche des Kunden spätestens 7 Tage nach Eintritt einer Unterschreitung.
§4.3 Der Kunde ist berechtigt kontinuierlichen Zutritt zu seiner angemieteten Fläche zu erhalten, hierzu ist es erforderlich biometrische Daten (Fingerprint) zu verarbeiten. Die Berechtigung wird grundsätzlich unter folgenden Rahmenbedingungen erteilt und kann bei Verstoß fristlos entzogen werden:
- Ton-, Bild- und Videoaufnahmen, ausgenommen der Mietbereich des Kunden, sind im Rechenzentrum nicht gestattet.
- Das Trinken, der Verzehr von Speisen oder die Nutzung offenes Lichtes sind im Rechenzentrumsbereich aus Gründen der Betriebssicherheit nicht erlaubt. Dies schließt den Bereich außerhalb des Rechenzentrums aus, dieser definiert sich als die letzte Türe vor Eintritt zu den jeweiligen Rackräumen.
- Vertrauliche Informationen wie infrastrukturielle Gegebenheiten zur Rechenzentrumsinfrastruktur sind aus Sicherheitsgründen strikt geheim zu halten.
- Die angemietete Fläche des Kunden ist auf direktem Weg zu betreten. Das Betreten anderer Bereiche, die nicht zur Erreichung der eigenen Fläche erforderlich sind – insbesondere wenn diese entsprechend gekennzeichnet sind – ist untersagt.
- Begleitpersonen dürfen das Rechenzentrum nur nach vorheriger Anmeldung per Access Agreement betreten. Der Zutritt kann bei berechtigtem Interesse verweigert werden.
- Arbeitsbereiche sind nach Nutzung ordnungsgemäß zu hinterlassen.
- Die Racks des Kunden sind beim Verlassen des Rechenzentrums vollständig mit Blindblenden zu verschließen. Sind keine Blindblenden mehr vorhanden, ist Tornado Datacenter unverzüglich zu informieren.
- Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf oder Beschädigungen sind umgehend an Tornado Datacenter zu melden.
- Der Verdacht des strafrechtlich relevanten Verhaltens durch einen Berechtigten in Verbindung mit der Erteilung seiner Zutrittserlaubnis.
§4.4 Versicherung der Kundeneigentümer
Der Kunde ist für den ausreichenden Versicherungsschutz seiner eingebrachten Hardware und sonstigen technischen Einrichtungen eigenverantwortlich zuständig. Dies umfasst insbesondere – aber nicht ausschließlich – den Abschluss einer geeigneten Elektronikversicherung.Tornado Datacenter übernimmt keine Haftung für Schäden an Kundeneigentum, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch Tornado Datacenter oder dessen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
§4.5 Physische Sicherheit
Tornado Datacenter trägt Sorge der physischen Sicherheit der von Kunden eingebrachten Geräte. Hierzu werden Videoaufzeichnungen angefertigt, extern (off-site) für 90 Tage gespeichert und bei Erkennung einer unberechtigten Betretung, umgehend Alarm ausgelöst. Weiterhin ist ein Zutritt zum Rechenzentrum lediglich auf Basis der Erteilung eines Access Agreement möglich.
$4.6 Individuelle Schließung von Kundenflächen (Rack, Cage)
Dem Kunden ist es gestattet, eigene Schließmechanismen an den Türen seiner eigenen Mietfläche (Rack, Cage) einzubringen und bestehende Mechanismen zu ersetzen. Die Installation ist unter folgenden Maßgaben zulässig:
- Zwei weitere Öffnungsmechanismen, bspw. Schlüssel werden vor Installation bei Tornado Datacenter hinterlegt, der Zutritt ist zu jeder Zeit zu gewähren
- Der Mechanismus erfüllt die Anforderungen von Tornado Datacenter und wird in dieser Form akzeptiert, dessen Prüfung erfolgt nach Erstanfrage hierzu
§5 Rechnungsstellung und Zahlung
§5.1 Tornado Datacenter erzeugt wenige Tage vor Eintritt einer neuen Abrechnungsperiode sogenannte Proforma Rechnungen. Diese sind nicht für Buchhalterische und steuerliche Vorgänge zu verwenden, sondern stellen lediglich einen Überblick über anfallende Konditionen dar. Der Kunde ist angehalten, sofern sein Account nicht KYC verifiziert ist, hinreichend Guthaben zum Ausgleich anfallender buchbarer Rechnungen vor Eintritt einer neuen Zahlungsperiode, bereitzustellen. Unzureichendes Guthaben kommt Zahlungsverzug gleich. Andernfalls gilt, sofern nicht anders vereinbart, ein Zahlungsziel von sieben Tagen nach Rechnungsstellung.
§5.2 Das Zahlungsziel anfallender Rechnungen ist mit 14 Tagen definiert, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.
§5.3 Bei ausbleibender Zahlung betreffend einzelner Rechnungen, respektive Überschreitung des Zahlungszieles von mehr als vier Wochen und Mahnung, ist Tornado Datacenter zur Einstellung der Leistungserbringung berechtigt. Die Wiederaufnahme der Leistungserbringung wird gemäß des anfallenden Arbeitsaufwandes nach aktuellen Konditionen für Remote Hands berechnet.
§5.4 Ausstehende Rechnungen, welche eine Einstellung der Leistungserbringung rechtfertigen, erlauben den Einbehalt eingebrachter Hardware innerhalb der Fläche von Tornado Datacenter, bis zum Ausgleich relevanter Rechnungen.
§6 Widerrufsrecht
§6.1 Das Widerrufsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen, die Schließung eines Vertrages ist für Privatpersonen nicht möglich. Die Leistungserbringung erfolgt lediglich an Gewerbetreibende, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Aktueller Stand: 26. Juli 2025, Langen