Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Generelles

§1.1 Die aktuelle Version der AGB ist bei Vertragsschließung gültig.

§1.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, sind alle weiteren Bestimmungen hiervon unberührt.

§1.3 Falls eine Anpassung dieser AGB erforderlich ist, so erfolgt diese mit einer Frist von 4 Wochen nach Ankündigung. Eine eventuelle Anpassung berührt bestehende Verträge nicht, ausgenommen sollte dies explizit angezeigt werden und im Vertragsverhältnis unzumutbar sein.

§1.4 Gerichtsstand ist 63225 Langen, Deutschland.

§2 Vertragliches

§2.1 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Alle Konditionen sind zu diesem Zweck in Netto angegeben und verstehen sich zzgl. geltender Steuer.

§2.2 Mit Bestellung einer Dienstleistung (auch bekannt als Service), schließt der Kunde einen verbindlichen Vertrag über diese mit der Tornado Datacenter GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Str. 25, 63225 Langen (nachfolgend Tornado Datacenter).

§2.3 Tornado Datacenter ist berechtigt, Bestellungen ohne nähere Gründe abzulehnen. Ein Anrecht auf zubuchbare Dienstleistungen für ein bestehendes Vertragsverhältnis besteht grundsätzlich nicht.

§2.4 Die Kündigung eines Vertrages bedarf den ausdrücklichen Wunsch dieser. Eine Kündigung kann entweder formell innerhalb unseres Kundenbereiches erfolgen - oder - postalisch an Tornado Datacenter GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Str. 25, 63225 Langen.

§2.5 Tornado Datacenter ist berechtigt, Konditionen für die Energiebeschaffung im Rahmen von potentiellen Änderungen, betreffend Steuern und Abgaben, mit einer Bekanntgabefrist von 3 Monaten anzupassen.

§2.6 Tornado Datacenter behält sich eine jährliche Anpassung der vereinbarten Konditionen bis maximal 10% vor. Sollte eine Anpassung erforderlich sein, wird diese min. 4 Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Anpassung erfolgt auf Basis des aktuellen Marktgeschehen und potentiellen Anpassungen seitens vorgelagerter Lieferungen und Leistungen. Ein Sonderkündigungsrecht ist ausgeschlossen.

§3 Leistungserbringung

§3.1 Tornado Datacenter erfüllt die Leistungserbringung im Rahmen des geschlossenen Vertrages. Eine abweichende Leistungserbringung ist lediglich in Form einer besseren Leistung (bspw. höhere Leistungsdichte im Colocation Rack) möglich. Zusätzliche Leistungen sind Bestandteil eines neuen Vertrages - oder - eine Erweiterung des bestehenden Vertragsverhältnisses.

§3.2 Der Kunde ist für den vertragsgemäßen Betrieb eingebrachter Hardware selbst verantwortlich. Dies umfasst vor allem Wartung, den Austausch bei Defekt, die Sicherstellung geltender Konformatitätsanforderungen, wie auch grundsätzlich die Vereinbarkeit mit geltendem deutschen und europäischen Recht. Eine Nichteinhaltung, erlaubt der Tornado Datacenter die Forderung auf unverzügliche Einstellung des vertragswidrigen Verhaltens, bei grober Pflichtverletzung oder Missachtung gesetzlicher Regelungen ohne hinreichende Besserung, die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses.

§3.3 Der Kunde ist selbst für den Abschluss ausreichender Versicherungen für seine Hardware verantwortlich, Tornado Datacenter übernimmt lediglich Haftung für grobe Pflichtverletzungen und daraus entstehende Schäden, im Rahmen ihrer Versicherungen.

§3.4 Der Zutritt zur Colocation Fläche ist über ein Zutrittskontrollsystem gesichert ermöglicht. Zutritt erhält grundsätzlich nur durch die Tornado Datacenter verifizierte Vertragspartei, deren Kunden als auch durch Tornado Datacenter beauftragte Dienstleister. Tornado Datacenter behält sich die Untersagung des Zutritts, bei berechtigtem Interesse vor.

§3.5 Das Rechenzentrum ist kontinuierlich überwacht. Der Kunde bestätigt hierbei, dass zum Zwecke der Abwehr und Aufklärung von Gefahren sowie Straftaten, eine Datenschutzkonforme Speicherung des Videomaterial mit 90 Tagen Aufbewahrungszeit erfolgen und dieses bei Bedarf gesichtet werden darf. Die entsprechenden Datenschutzhinweise und relevanten Ansprechpartner sind hierbei vor Zutritt ersichtlich.

§4 Infrastruktur

§4.1 Tornado Datacenter überwacht den Betrieb ihrer eigenen Rechenzentrumsinfrastruktur kontinuierlich. Auf Basis potentiell gemeldeter Abweichungen, erfolgt ein korrigiender Eingriff zu jeder Tageszeit, im Rahmen möglichst kurzer Reaktionszeiten. Dies betrifft sowohl die Versorgung mit Elektrizität, Netzwerkanbindung, Klimatisierung als auch die physische Sicherheit.

§4.2 Die Mindestverfügbarkeit von 99.98% aller im Vertragsverhältnis definierten Punkte, ist durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Eine Abweichung hiervon stellt, sofern keine weiteren Vereinbarungen (SLA) getroffen wurden, keinen vertraglichen Eingriff dar.

§5 Rechnungsstellung und Zahlung

§5.1 Tornado Datacenter erzeugt wenige Tage vor Eintritt einer neuen Abrechnungsperiode sogenannte Proforma Rechnungen. Diese sind nicht für Buchhalterische und steuerliche Vorgänge zu verwenden, sondern stellen lediglich einen Überblick über anfallende Konditionen dar. Der Kunde ist angehalten, sofern sein Account nicht KYC verifiziert ist, hinreichend Guthaben zum Ausgleich anfallender buchbarer Rechnungen vor Eintritt einer neuen Zahlungsperiode, bereitzustellen. Unzureichendes Guthaben kommt Zahlungsverzug gleich. Andernfalls gilt, sofern nicht anders vereinbart, ein Zahlungsziel von sieben Tagen nach Rechnungsstellung.

§5.2 Bei ausbleibender Zahlung betreffend einzelner Rechnungen, respektive Überschreitung des Zahlungszieles von mehr als vier Wochen und wiederholter Mahnung, ist Tornado Datacenter zur Einstellung der Leistungserbringung berechtigt. Die Wiederaufnahme der Leistungserbringung wird gemäß des anfallenden Arbeitsaufwandes nach aktuellen Konditionen für Smarthands berechnet.

§5.3 Ausstehende Rechnungen, welche eine Einstellung der Leistungserbringung rechtfertigen, erlauben den Einbehalt eingebrachter Hardware innerhalb der Fläche von Tornado Datacenter, bis zum Ausgleich relevanter Rechnungen.

§6 Widerrufsrecht

§6.1 Das Widerrufsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen, die Schließung eines Vertrages ist für Privatpersonen nicht möglich. Die Leistungserbringung erfolgt lediglich an Gewerbetreibende, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.

Aktueller Stand: 11. Januar 2024, Langen